Die geplanten Änderungen der Abrechnungssystematik zum 01.01.2027 und die damit verbundenen Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung beschäftigen derzeit viele Praxen. Da bislang von den Kassenärztlichen Vereinigungen noch keine flächendeckend einheitlichen und belastbaren Informationen vorliegen, bestehen weiterhin zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Umsetzung und der wirtschaftlichen Folgen.
Der Vorstand des BNGO hat sich daher intensiv mit dem aktuellen Informationsstand befasst.
Nach derzeit bekannten Informationen ist davon auszugehen, dass die neuen Regelungen für viele Facharztpraxen spürbare finanzielle Auswirkungen haben werden. Aus einzelnen Regionen liegen bereits erste Berechnungen und Erfahrungsberichte vor, die teilweise erhebliche Honorarverluste erwarten lassen. Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich.
Für gynäkologisch-onkologisch tätige Praxen gibt es nach aktuellem Kenntnisstand auch positive Signale. Mehrere Rückmeldungen aus den Ländern deuten darauf hin, dass Leistungen im Rahmen der Onkologievereinbarungen sowie ASV-Leistungen weiterhin von den vorgesehenen Budgetierungsmaßnahmen ausgenommen bleiben könnten. Dies wird derzeit als besonders wichtiger Aspekt für onkologisch tätige Kolleginnen und Kollegen bewertet. Eine verbindliche Bestätigung hierzu liegt jedoch noch nicht vor.
Im Rahmen der Vorstandsdiskussion wurden zudem verschiedene mögliche Reaktionsstrategien erörtert. Da die konkreten Vorgaben und Rahmenbedingungen noch nicht abschließend geklärt sind, sieht der Vorstand derzeit davon ab, allgemeine Handlungsempfehlungen auszusprechen. Es erscheint sinnvoll, zunächst die endgültigen Informationen und Vorgaben der jeweiligen KVen abzuwarten.
Der Vorstand verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam und wird die Mitglieder informieren, sobald belastbare Erkenntnisse und konkrete Informationen vorliegen.

