CME-Zertifizierung von Tumorkonferenzen: Aktueller Stand und rechtliche Einordnung

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Der Vorstand hat sich mit der Frage der CME-Zertifizierung von Tumorkonferenzen befasst. Hintergrund war eine Anfrage aus der Mitgliederversammlung zur Vergabe von Fortbildungspunkten für die Teilnahme an Tumorkonferenzen.

Nach Prüfung der rechtlichen Situation sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Ärztekammer Berlin gilt: Tumorkonferenzen, in denen konkrete, nicht anonymisierte Patientenfälle besprochen werden, werden als Teil der regulären ärztlichen Tätigkeit und nicht als Fortbildungsveranstaltung bewertet. Eine Zertifizierung mit CME-Punkten ist daher nicht möglich. Voraussetzung für eine Zertifizierung wäre die Besprechung anonymisierter Fälle.

Die Vorgaben der Fortbildungsreform werden derzeit schrittweise in allen Bundesländern umgesetzt. In einigen Bundesländern sind Tumorkonferenzen bereits seit längerer Zeit nicht mehr zertifizierungsfähig, sodass die aktuelle Entwicklung Teil einer bundesweit einheitlichen Regelung ist. Entsprechende Beschlüsse des Deutschen Ärztetages führen dazu, dass auch Ärztekammern, die bislang noch CME-Punkte für Tumorkonferenzen vergeben haben, diese Praxis künftig einstellen werden. Der Vorstand hat daraufhin seine Bemühungen rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einzulegen, eingestellt.  

Schreiben der Ärztekammer Berlin