Stellungnahme des BNGO e.V. zum geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Der Vorstand des BNGO kritisiert das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz als Fehlentwicklung der ambulanten Patientenversorgung.

Als Berufsverband möchten wir uns den kritischen Kommentaren von KBV und den Kritikpunkten zahlreicher Länder-KVen anschließen.

Insbesondere sehen wir in der geplanten gesetzlichen Regelung einen deutlichen Rückbau der freiberuflich geführten ambulanten Versorgungsstrukturen.

Der gesamte vorliegende Entwurf ebnet den Weg zu einer staatlich organisierten Gesundheitsversorgung und macht die Niederlassung auf selbstständiger und freiberuflicher Basis nachhaltig unattraktiv. Dies zu einer Zeit, da wir, unter Berücksichtigung demographischer Fakten, dringend ärztlichen Nachwuchs benötigen.

Inakzeptabel und kontraproduktiv erscheinen uns insbesondere folgende Punkte:

  • die Regelungen im Rahmen des Zwangsaufkaufs ausschließlich von selbstständigen, inhabergeführten Arzt- oder Psychotherapeutenpraxen,
  • die zentral gesteuerte Terminvergabe durch Servicestellen, die durch faktische Aufgabe der freien Arztwahl nicht patientengerecht ist, die Patientenversorgung unnötig verkompliziert und verteuert und für deren Notwendigkeit jegliche Evidenz fehlt,
  • die obligatorische Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen. Dies vor dem Hintergrund, dass es im Krankenhaus keine hausärztliche Versorgung gibt und die immer weniger werdenden Fachärzte der Grundversorgung mit der Behandlung der stationären Patienten vollauf beschäftigt sind. Diese Situation wird dazu führen, dass im Krankenhaus bei ambulanter Behandlung der Facharztstatus auf der Strecke bleibt,
  • die Bevorzugung staatlicher Gesundheitsversorgungsstrukturen, wie die Gründung kommunaler MVZ und die Öffnung der Hochschulambulanzen zu Lasten der selbstständigen Niederlassung ohne Berücksichtigung in der Bedarfsplanung,
  • die Weichenstellung für die Substitution ärztlicher Leistungen, die im Ergebnis zu einer deutlichen Abwendung vom Prinzip des Arztvorbehaltes führen wird,
  • die unzureichende Förderung der ambulanten Weiterbildung der Hausärzte und die fehlende Förderung der fachärztlichen Weiterbildung.

Der Vorstand des BNGO fordert Politik und Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für die freiberufliche ambulante ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nicht zu zerstören, sondern diese – wie der Name sagt – zu stärken. Die für die Gesetzgebung verantwortlichen Politiker sollen sich auf die Passage im Koalitionsvertrag besinnen, die dort lautet: „Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung. Sie ist Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl.“

Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verhindert die Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten unter freiheitlichen Bedingungen, auf der Basis einer funktionierenden Selbstverwaltung und zum Schutze der Patienten.

Wir fordern von unseren gesundheitspolitisch Verantwortlichen die Abkehr von unnötigem destruktivem Aktionismus und die Zuwendung zu konstruktiven bedarfs- und patientenorientierten Lösungen.

Hintergrund

Der Berufsverband der Niedergelassenen gynäkologischen Onkologen in Deutschland (BNGO e.V.) wurde 2002 in Berlin gegründet. Der Berufsverband vertritt die Interessen von über 140 niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen in Deutschland, die hauptsächlich Frauen mit Brust- und Genitalkarzinomen betreuen. Die Qualität der Behandlung und das Wohl der Patientinnen stehen dabei im Mittelpunkt. Oberste Maxime ist die kompetente ambulante, wohnortnahe und zugewandte Behandlung von Frauen mit Brustkrebs und anderen gynäkologischen Tumoren.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, fördert der BNGO e.V. die Qualitätssicherung, die Fort- und Weiterbildung und den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch der Mitglieder.

Zur Sicherung der eigenen Qualität wurde ein eigenes Dokumentationssystem entwickelt. Die Teilnahme am Dokumentationssystem ist für die Mitglieder verpflichtend.

Die Mitglieder sind entweder mit dem Schwerpunkt „Gynäkologische Onkologie“, dem Schwerpunkt „Palliativmedizin“ oder der Weiterbildungsbezeichnung „medikamentöse Tumortherapie“ tätig. Die Kollegen sind in Kooperation mit stationären Einrichtungen an der onkologischen Versorgung in hoher Qualität beteiligt.

Der BNGO ist Preisträger des Klaus-Dieter-Schulz-Versorgungsforschungspreises 2012, der von der Deutschen Gesellschaft für Senologie vergeben wird.

Für Presseanfragen steht Ihnen Herr Dr. med. Hans-Joachim Hindenburg, Vorsitzender, zur Verfügung.

Kontakt:
BNGO e.V., Geschäftsstelle
Frau Alexandra Hansen
Friedenstraße 58, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Tel 03342-42689-70, Fax 03342-42689-80

Download: » Stellungnahme des BNGO e.V. zum GKV_VSG