Das Sozialgesetzbuch als Leitlinie

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass „soviel ambulant wie möglich, soviel stationär wie nötig“ (SGB V, §73) behandelt werden soll.

Diese Prämisse der Politik ist in der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Versorgung krebskranker Patientinnen bislang nicht umgesetzt worden. In personell vielfach unterbesetzten Klinikambulanzen oder Stationen werden in der Regel von Ausbildungsassistenten onkologische Behandlungen durchgeführt, teilweise ohne persönliche Ansprache und ohne individuelle Führung der erkrankten Frauen.

Es gilt, eine patientenorientierte und ökonomisch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Klinik und onkologischer Schwerpunktpraxis herzustellen.

Satzungsgemäße Ziele

In der Satzung haben wir folgendes Festgeschrieben:

Zweck des Vereins ist es, als Berufsverband die berufspolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Interessen der niedergelassen gynäkologischen Onkologen in Deutschland wahrzunehmen und nach außen zu vertreten.

Dies geschieht vor allem durch folgende Maßnahmen:

  • Wahrnehmung der Interessen der niedergelassenen gynäkologischen Onkologen in sozial- und gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen.
  • Unterstützung und Durchsetzung berufspolitischer Belange von niedergelassen gynäkologischen Onkologen in Deutschland.
  • Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie Therapierichtlinien und deren Dokumentation
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen berufspolitisch und wissenschaftlich tätigen Organisationen.

Qualifizierung der Mitarbeiter/ -innen

Darüber hinaus haben wir eine eigene berufsbegleitende Aus- und Fortbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger und Arzthelfer/ -innen in BNGO-Praxen initiiert, an deren Ende ein Zertifikat zur Gynäkologisch-Onkologischen Krankenschwester/ -pfleger oder Arzthelfer/ -in steht.

Neue Therapien und Qualitätssicherung

Wir setzen uns für die Durchsetzung etablierter und neuer Möglichkeiten ambulanter Tumortherapie und deren Dokumentation zur Qualitätssicherung ein. Dazu gehört insbesondere auch die Teilnahme an therapierelevanten Studien. Es müssen Regeln zur Vermeidung von Regressforderungen (off-label-use) im ambulanten Versorgungssektor erarbeitet werden. Neue Entwicklungen sollen Patientinnen nicht erst Jahre nach gut dokumentierter Studienlage zur Verfügung stehen, sondern wenn deren Wirksamkeit bewiesen ist. Des Weiteren ist die konsequente Einbeziehung von supportiven Therapien wie Behandlung des Tumorschmerzes, der Tumoranämie, der behandlungsbedingten Nebenwirkungen und Komplikationen, Angst und Depression- wichtig. Daher ist es ein weiteres Ziel unserer Arbeit die Sicherstellung einer ausreichenden psycho-onkologischen Betreuung, deren Umsetzung längst nicht überall vollzogen ist. Nur so lässt sich eine ausreichende und entsprechende Lebensqualität für Betroffene sicherstellen.

Politische Interessenvertretung

Der BNGO e.V. ist im Dialog mit Politik, Berufsverbänden, Krankenkassen und Medien. Wir wollen in einem sicheren und nicht permanent von Regressen bedrohtem Umfeld arbeiten. Dazu müssen mit den Entscheidungsträgern Rahmenbedingungen geschaffen werden, die nicht nach rein ökonomischen Bedingungen ausgerichtet sind, sondern am Patienten orientiert.

Das Wohl der Patientinnen im Mittelpunkt

Über Allem steht die kompetente ambulante, wohnortnahe und zugewandte Behandlung von Frauen mit Brustkrebs und anderen gynäkologischen Tumoren. Wir verpflichten uns zu permanenter Fortbildung und dem Dialog mit anderen Fachgruppen in Klinik und Praxis zum Wohle unserer Patientinnen.