Jeder in Deutschland niedergelassene und ambulant tätiger Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der schwerpunktmäßig onkologische Patienten betreut, kann beantragen, Mitglied im BNGO e.V. zu werden.

Die schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der onkologischen Versorgung ist glaubhaft zu machen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Im Interesse einer Qualitätssicherung ist die Dokumentation gemäß der Richtlinien des BNGO e.V. bindend.

Der Ablauf zur Aufnahme im BNGO e.V.

  1. Die Mitgliedschaft ist unter Anerkennung der Satzung des BNGO e.V. schriftlich zu beantragen.
  2. Der Antrag ist über die Geschäftsstelle an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Das Ergebnis der Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden.
  4. Gegen die Ablehnung kann der Bewerber innerhalb eines Monats ab Zugang der ablehnenden Entscheidung Widerspruch zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen, die dann über die Aufnahme endgültig entscheidet.